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Georg-Ludwig von Breitenbuch
Für Sie im Sächsischen Landtag.
Begruessungsbild Slt

Für Sie im Sächsischen Landtag.

Mein Wahlkreis

Der Freistaat Sachsen ist in 60 Landtagswahlkreise aufgeteilt. Jeder Wahlkreis wird mit dem jeweils direkt gewähltem Landtagsabgeordneten im Sächsischen Landtag repräsentiert.

Die Wahlkreise in Sachsen sind nicht auf Dauer festgeschrieben. Damit jeder Abgeordnete eine vergleichbare Anzahl Anwohner repräsentiert, werden die Wahlkreise je nach Bevölkerungsentwicklung neu zugeschnitten.

Ich bin im Jahr 2009 erstmals als Direktkandidat für den Wahlkreis 23 - Leipzig Land 1 - angetreten und habe das Mandat gewonnen. Im Vorfeld der Wahl zum 6. Sächsischen Landtages wurden die Wahlkreise in Sachsen neu gestaltet. Der Wahlkreis 23 bekam die Orte Espenhain und Rötha mit dazu. Ich freue mich, dass der Wahlkreis damit noch abwechselungsreicher ist.

Für alle Belange der Bewohner meines Wahlkreises, selbstverständlich auch darüber hinaus, will ich ein offenes Ohr haben. Bitte sprechen Sie mich an.

Unter "Termine" sehen Sie, wann ich auch bei Ihnen in der Nähe bin. Des Weiteren habe ich in Borna ein Wahlkreisbüro, in welchem Sie mich ebenfalls antreffen und ansprechen können.

Ihr Georg-Ludwig von Breitenbuch

Rufen Sie mich an: 0176 161 286 17

Meldungen

26.05.2023
Wolf Bei Frohburg

Unerträgliche Vertagung der Entscheidung – Keine Position zum Wolf!

"...Daher unterstütze ich deutlich die Forderung der Verbände den Wolf in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie umzustufen und ein staaten- und länderübergreifendes Monitoring einzuführen. Daher brauchte es gerade für die östlichen Bundesländer und Niedersachsen eine klare Haltung in Brüssel. Somit eine Position für den ländlichen Raum, seine Bewohner und alle diejenigen, die unsere Landschaft mit ihren Weidetieren pflegen."

02.05.2023
Finanzen Portmonnaie Jpg

Fraktion beschließt keine Änderung zum Neuverschuldungsverbot in Verfassung

Auf ihrer Sitzung hat die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages beschlossen, ihre seit mehr als 30 Jahren erfolgreiche generationsgerechte und verantwortungsvolle Finanzpolitik weiter zu führen. Die CDU sieht keine Veranlassung einer Verfassungsänderung zum Neuverschuldungsverbot oder zur Änderung der Normallagenregelung.