Sachsen stärkt die innere Sicherheit mit moderner Polizeiarbeit

verfasst am 25.06.2026
Polizei

Sachsen stärkt die innere Sicherheit mit moderner Polizeiarbeit

Mit der Verabschiedung der Polizeinovelle haben wir gemeinsam ein zentrales sicherheitspolitisches Reformvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Mit der hiermit verbundenen Stärkung der inneren Sicherheit und der Arbeit der Polizei des Freistaates Sachsen haben wir zugleich den Beweis für die Reformfähigkeit wesentlicher Aufgabenbereiche durch Regierung und Parlament im Freistaat Sachsen erbracht.

Am 1. Juli 2026 wird das geänderte Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz in Kraft treten und damit auch die vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof gesetzte Frist für die Umsetzung erforderlichen Anpassungen eingehalten.

Eckpunkte der Novelle sind insbesondere die folgenden neuen polizeilichen Befugnisse:

  • Die spezifische Befugnis zum Einsatz von Drohnen, anderer technischer Mittel (Laser, Jamming, GPS-Störung) oder sonstiger physischer Mittel, um gegnerische Drohnen, die eine Gefahr für Menschen und kritische Infrastruktur bilden, abzuwehren. Beispielsweise kann somit bei einem Staatsbesuch im Rahmen polizeilicher Einsatzmaßnahmen eine anfliegende Drohne festgestellt, deren Flugrichtung geprüft und — soweit damit Gefahren erkannt werden, jedoch nicht ausgeräumt werden können — der Weiterflug der Drohne verhindert werden.
  • Die Erweiterung der Befugnis zur Einsatzmöglichkeit von Bodycams. Diese dürfen nunmehr nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch in Wohnräumen und Geschäftsräumen außerhalb der Öffnungszeiten eingesetzt werden, wenn Leib oder Leben gefährdet sind. Hierdurch werden polizeiliche Einsatzkräfte und Dritte geschützt.
  • Die Befugnis zur offenen intelligenten Videoüberwachung mit Analysefunktion, insbesondere an Kriminalitätsschwerpunkten. Sie schreckt ab, erleichtert die Polizeiarbeit und schützt die Bevölkerung. Ihr Anwendungsbereich ist dort, wo sich sehr viele Menschen aufhalten (z. B. Bahnhofsvorplätze) und eine Monitorbeobachtung durch Beamte infolge der menschlichen Wahrnehmungsfähigkeit begrenzt ist. Spezielle Bildanalysesoftware ermöglicht die Erkennung von Mustern (Verhalten bzw. gefährliche Gegenstände) und erleichtert somit die Gefahrenerkennung. Sie ermöglicht biometrische Echtzeitidentifizierung auf der Grundlage der Datenbestände der polizeilichen Auskunfts- und Fahndungssysteme. Anwendungsbeispiel ist das Erfassen einer Person, die aggressiv gegenüber Passanten auftritt. Die intelligente Videoüberwachung meldet automatisch Alarm an die Polizei und ermöglicht den Einsatz einer Polizeistreife binnen kürzester Zeit vor Ort.
  • Die Befugnis zum Abgleich von Gesichtern und Stimmen aus dem Internet mit sonstigen polizeilich erlangten Gesichtern und Stimmen, sog. „Klette-Paragraf“. Hierdurch wird verhindert, dass Täter die Anonymität des Internets nutzen und es wird zugleich Polizeiarbeit in der digitalen Welt ermöglicht. Die Befugnis ist bedeutsam, wenn beispielsweise eine radikalisierte Person öffentlich Umsturzszenarien verbreitet und ein „Exempel“ im Internet ankündigt. Ein Abgleich mit polizeilichen Daten zur Identifizierung der Person ist nunmehr in solchen Fällen möglich.
  • Die Befugnis zur anlassbezogenen automatisierten Datenanalyse durch technische Systeme auch mittels KI, um komplexe Datenmengen auswerten zu können, etwa bei Terrornetzwerken oder Serienstraftaten. Durch moderne Software werden so Gefahren schneller erkennbar und damit auch polizeiliches Tätigwerden schneller ermöglicht.

    Ein Anwendungsbeispiel ist sexuelle Gewalt zum Nachteil von Kindern. Erhält die Polizei beispielsweise einen Hinweis, dass ein Kind zur Anbahnung der Erstellung kinderpornografischer Erzeugnisse zur Verbreitung im virtuellen Raum missbraucht werden soll, kann die Polizei mittels moderner Datenanalyse von in den polizeilichen Systemen bereits vorliegenden Daten relevante Erkenntnisse etwa zu möglichen Tätern oder Tatorten erlangen und Schlüsse auf Täter oder die Identität des Opfers ziehen.

    Ein weiteres Anwendungsbeispiel aus der Terrorismusprävention: Nach einem vereitelten Anschlag wird bei einer Durchsuchung ein Mobiltelefon gefunden. Die Auswertung ergibt Hinweise auf Social-Media-Konten, Informationen über genutzte Zahlungsdienste, über Telefonnummern und über ein Reiseprofil über getätigte Buchungen. Durch die Analyse von Verbindungs- und Kontaktdaten (wer hat mit wem wie oft und wie lange kommuniziert), Reise- und Buchungsdaten und Muster bei Geld-Transaktionen unter Einbeziehung von vorliegenden Erkenntnissen können weitere fallbezogene Informationen über mögliche weitere Täter oder weitere geplante Anschläge gewonnen werden.
  • Die Befugnis zur Erfassung von Nachrichten auf einem Gerät, bevor diese verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurden (Quellen-TKÜ). Diese besondere Form der Telekommunikationsüberwachung, deren Einführung ein Auftrag des Koalitionsvertrages ist, kann beispielsweise zur Anwendung kommen, wenn eine betroffene Person, die terroristische Propaganda betreibt, sich in den sozialen Medien weiter radikalisiert und tatsächliche Anhaltspunkte für die Planung eines Anschlagsszenarios vorliegen. Die Quellen-TKÜ, für die ein Richtervorbehalt gilt, ermöglicht in solchen Fällen die Erlangung von Informationen, bevor diese verschlüsselt werden.
  • Die Befugnis, automatisierte Kennzeichenerkennung auch verdeckt durchführen zu können (keine Erkennbarkeit der Maßnahme). Gesuchte Fahrzeuge können durch die Kennzeichenerkennung unauffällig aufgespürt werden. So bei Entführungen, terroristischen Bedrohungen oder bei schwerem Bandendiebstahl von Kfz durch reisende Tätergruppierungen. Die Täter werden so durch die Nichterkennbarkeit der Technik nicht gewarnt und die Chance auf schnellen Zugriff wird erhöht. Die bisherige Erkennbarkeit der Systeme hatte wegen der Umgehungsmöglichkeiten vorhandener Technik geringe Trefferquoten.
  • Verbessert wurden die Befugnisse zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. In Umsetzung von EU-Recht, der Istanbul-Konvention, die dies als polizeiliche Kernaufgabe bestimmt, besteht nunmehr eine spezifische Befugnisregelung, die sämtliche polizeiliche Standardmaßnahmen beinhaltet und so in besonders eilbedürftigen Situationen Handlungssicherheit für die Einsatzbeamten schafft.
  • Schließlich wurde die bestehende Befugnis zur vorsorgenden Speicherung von Daten zur Gewährleistung künftiger Gefahrenabwehr umfassend nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gestaltet und damit Rechtssicherheit geschaffen.
  • Neu aufgenommen wurde zudem eine Befugnis zum Training und Testen von technischen Systemen und von lernenden IT-Systemen zum Zweck der Entwicklung geeigneter Software, die zuverlässig funktioniert.

Uns ist es gelungen, Polizeiarbeit durch zeitgemäße Befugnisse vor dem Hintergrund rasanter digitaler Entwicklung zu stärken und damit das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeit des Rechtsstaates, auf aktuelle Bedrohungen angemessen reagieren zu können, zu erhalten. Gleichzeitig setzt die Novelle aber auch klare rechtsstaatliche Leitplanken für den Schutz der Freiheitsrechte.

Dieser Erfolg ist insbesondere Ausdruck einer sachorientierten, konstruktiven und verantwortungsvollen Zusammenarbeit. Intensive fachliche Diskussionen haben ganz wesentlich dazu beigetragen, zukunftsfähige, aber zugleich ausgewogene Regelungen zu schaffen.

Diese Polizeigesetznovelle zeigt, wie leistungsfähig unsere parlamentarische Demokratie ist, wenn Regierung und Parlament gemeinsam zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaates Verantwortung übernehmen.

(Bildnachweis: AdobeStock/Animaflora PicsStock)