Grundsteuer

Grundsteuerreform um 1 Jahr verschieben – bürgerfreundliche Erfassung seitens der Finanzämter erforderlich

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Grundsteuerreform um 1 Jahr verschieben – bürgerfreundliche Erfassung seitens der Finanzämter erforderlich

Der Oktober 2022 für die Einreichung der Daten für die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer ist nicht mehr zu halten. Die Finanzminister sollten den Mut haben, die Datenerfassung für die Grundsteuerreform um ein Jahr zu verlängern.

Noch besser: Die ganze Reform sollte gestoppt werden und die Datengrunderfassung bürgerfreundlich neu geordnet werden. Digitalisierung heißt nicht, die Datenerfassung auf die Kunden abzuwälzen. Die meisten Daten, welche das Finanzamt abfordert, sind in den Behörden des Freistaates Sachsen verfügbar. Eigentumsverhältnisse, Flurstücke und Größe in den Grundbuchämtern, Bodenrichtwert im Internet in öffentlich zugänglichen Karten. Lediglich Angaben zu den Gebäuden (Wohnraumfläche, Baujahr) müssen aktualisiert werden.

Es bleibt das Geheimnis der Finanzämter, warum die innerbehördliche Datenerfassung nicht funktioniert. Smarte Verwaltung sieht anders aus. „Deshalb zurück auf den Ausgangspunkt und neu starten“, erklärte Dr. Jahr abschließend.