CDU-Fraktion hält gesonderte Feststellung der epidemischen Lage für Sachsen derzeit für nicht notwendig

CDU-Fraktion hält gesonderte Feststellung der epidemischen Lage für Sachsen derzeit für nicht notwendig

(Dresden, 22. März 2022) Die CDU-Fraktion hat auf ihrer heutigen Fraktionssitzung die Entscheidung des Kabinetts zum weiteren Umgang mit den Basisschutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) beraten.

Dazu sagt der Vorsitzende der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Christian Hartmann: „Aktuell ist eine Überlastung des Gesundheitssystems in Sachsen nicht zu erkennen. Daher hält die CDU-Fraktion die gesonderte Feststellung der epidemischen Lage für den gesamten Freistaat derzeit für nicht notwendig. Bei allen Corona-Maßnahmen gilt es stets zu berücksichtigen, dass es sich um Grundrechtseingriffe handelt. Entsprechend sorgsam muss der Erlass von Maßnahmen abgewogen werden. Sollte die Belastung der Krankenhäuser in Sachsen durch die Zahl der Corona-Erkrankten bis einschließlich des kommenden Wochenendes signifikant ansteigen, müssten wir darauf regieren und die Lage als CDU-Fraktion dann neu bewerten. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir den heutigen Kabinettbeschluss zu den Basisschutzmaßnahmen.“

„Vom Bund fordern wir eine zügige Überarbeitung der Quarantäne-Regelung, um die aktuell angespannte Personalsituation vor allem in Betrieben, dem Gesundheitswesen und in öffentlichen Einrichtungen und Institutionen zu entschärfen“, so CDU-Fraktionschef Hartmann.