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Coronavirus: Fernsehansprache von Ministerpräsident Michael Kretschmer

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Die Sächsische Staatsregierung hat ihre neue Corona-Schutzverordnung beschlossen. Vom 2. bis zum 30. November gelten in Sachsen neue Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.


+++ Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen in der eigenen Wohnung sind nur noch mit maximal zehn Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstandes oder mit insgesamt fünf Personen erlaubt.

+++ Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, maximal zehn Personen gestattet.

+++ Bei Kontakten im öffentlichen Raum wird empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.Gastronomiebetriebe sowie Bars und Kneipen dürfen Speisen und Getränken nur zur Lieferung oder Abholung anbieten.

+++ Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Bäder und Saunen bleiben geschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.coronavirus.sachsen.de

Quelle: Sächsische Staatsregierung