Geschlossen

Öffentliches Leben wird heruntergefahren. Was Sachsen jetzt wissen muss!

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung von Sachsen heute weitreichende Maßnahmen beschlossen.

Ab Donnerstag werden in Sachsen fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen geschlossen und alle Veranstaltungen untersagt. Dazu hat das sächsische Kabinett eine Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis zum 20. April gelten soll. Alle Maßnahmen sollen dazu dienen, "das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren".

Folgende Einrichtungen werden geschlossen (von A-Z):

  • Ausstellungshäuser
  • Bibliotheken
  • Fitness- und Sportstudios
  • Kinos
  • Konzerthäuser
  • Mensen und Cafés der Studentenwerke
  • Messen
  • Museen
  • Musiktheater
  • Opern
  • Planetarien
  • Saunas und Dampfbäder
  • Seniorentreffpunkte
  • Schwimmbäder
  • Spezial- und Jahrmärkte
  • Spielbanken
  • Spielplätze
  • Sportanlagen
  • Tanzlokale
  • Theater
  • Wettannahmestellen

Folgende Veranstaltungen sind untersagt:

  • Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern
  • Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
  • Angebote von Volkshochschulen
  • Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger
  • Angebote von Musikschulen
  • Angebote in Literaturhäusern
  • Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen
  • Volksfeste
  • zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
  • Reisebusreisen

Folgende Geschäfte bleiben geöffnet:

  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Banken und Sparkassen
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Drogerien
  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Frisöre
  • Getränkemärkte
  • Großhandel
  • Poststellen
  • Reinigungen
  • Sanitätshäuser
  • Tankstellen
  • Waschsalons
  • Wochenmärkte
  • Zeitungsverkauf

Eine Öffnung dieser Einrichtungen erfolgt laut Allgemeinverfügung unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Quelle: www.mdr.de