Die Landesregierung hat die neue Corona-Schutz-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen ab 6. Juni beschlossen.
Danach gelten ab kommenden Samstag folgende Regeln in Sachsen – nach dem Grundsatz: Alles ist wieder erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist!
- Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregel bleiben!
- Regeln für Schul-, Hort- und Kita-Besuch bleiben unverändert bis Ende Juni bestehen
- Familienfeiern (Hochzeit, Geburtstage) sind mit bis zu 50 Personen möglich
- Treffen mit bis zu 10 Personen sind im öffentlichen Raum möglich
- Besuche von Angehörigen in Pflege- und Altenheimen sowie Krankenhäusern sind möglich
- Hallenbäder und Saunen können mit Hygiene-Konzepten wieder öffnen
- Busreisen können wieder stattfinden
- Messen können mit Hygiene-Konzepten wieder stattfinden
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bleiben bis zum 31. August untersagt