Klausur 3665

CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag setzt Leitplanken für den Haushalt

Fraktionsklausur 23. – 25.09.2020

TOP 3.2 Eckpunkte der Fraktion für den Doppelhaushalt 2021/2022

Eckpunkte der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2021/2022

Allgemeine Grundsätze

Der Doppelhaushalt 2021/2022 stellt finanziell eine besondere Herausforderung dar, die sich in den künftigen Aufstellungsjahren noch verschärfen wird. Dies ist zum einen dem hohen Niveau des aktuellen Doppelhaushaltes 2019/2020 geschuldet. Zum anderen hat der Freistaat Sachsen im Jahr 2020 außerordentliche Kostenbelastungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zu tragen, so dass wir uns für eine Kreditermächtigung im Umfang von sechs Milliarden Euro für die Jahre bis 2022 entschieden haben.

Es ist ungewiss, wie sich die sächsische Wirtschaft, und vor diesem Hintergrund die Steuereinnahmen des Freistaates Sachsen, von diesen Folgen der Pandemie erholen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass in der kommenden EU-Förderperiode (Mehrjähriger Finanzrahmen) 2021 – 2027 die Mittel zwar voraussichtlich kaum zurückgehen werden, gleichzeitig jedoch mit deutlich höheren Landesmittelanteilen kofinanziert werden müssen. Insgesamt gilt es, das Land gut durch die Krise zu bringen und künftige Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Wir haben die Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern in Sachsen, mit ihrem Geld sorgsam umzugehen.

Eine gestalterische und generationengerechte Politik, welche die Notwendigkeiten und die Chancen im Freistaat berücksichtigt, setzt dauerhaft solide Finanzen voraus. Wir profitieren von der verantwortungsvollen Finanzpolitik im Freistaat Sachsen der vergangenen Jahrzehnte. Durch die zurückhaltende Verschuldung und die Tilgungen seit 2006 konnten Jahr für Jahr Zinszahlungen gespart werden, die uns überdurchschnittlich hohe Investitionen in unser Land ermöglichten. Dadurch waren wir in der Krise handlungsfähig und konnten schnell und unkompliziert reagieren.

Dieser sparsamen und verantwortungsvollen Tradition folgend sind wir weiterhin verpflichtet, bisherige Ausgaben zu hinterfragen, Prioritäten neu zu setzen und verstärkt Einsparungspotentiale zu nutzen. Die Menschen und Unternehmen in Sachsen sind durch die Auswirkungen der CoVid-19-Pandemie finanziell belastet, deshalb muss sich auch der Staat in Verzicht üben. Der Doppelhaushalt 2023/2024 stellt eine besondere Herausforderung dar, weil neben den geringeren Steuereinnahmen zusätzlich die CoVid-19 bedingt Schulden getilgt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund beschließt die CDU-Landtagsfraktion für die kommenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 folgende allgemeine Grundsätze und bittet die Staatsregierung, diese bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren zu berücksichtigen:

1. Wir sichern weiter eine solide, nachhaltige und transparente Haushalts- und Finanzpolitik in Sachsen. Diese ist die Grundlage für eine gute Zukunft unseres Bundeslandes. Wir stellen die finanzpolitischen Weichen für die anstehenden Aufgaben des Freistaates. Unser Ziel ist es dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land zu fördern.

2. Wir werden mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 Prioritäten neu ordnen und, bedingt durch die weltweite COVID-19-Pandemie, Konsolidierungen vornehmen müssen.

3. Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag bekennt sich zu dem in der Verfassung festgeschriebenen Neuverschuldungsverbot. Es sind Einsparungen vorzunehmen, die notwendig sind, um die in der Krise eingegangenen Kreditverpflichtungen zurückzuzahlen und Gestaltungsspielraum zu erhalten. Eine Verknüpfung der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 mit Gesprächen über eine Änderung der Sächsischen Verfassung lehnen wir ab. Erst wenn bekannt ist, wie hoch die Nettokreditaufnahme zur Bewältigung der

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COVID-19-Pandemie tatsächlich ist und wie sich die Steuereinnahmen in den Folgejahren entwickeln, kann eine solche Notwendigkeit seriös bewertet werden.

4. Wir bekennen uns zum sächsischen Generationenfonds, in dem die künftige Altersvorsorge unserer Beamten weiter angespart wird und aus dem schon heute Pensionen ausgezahlt werden.

5. Unsere Rücklagen werden wir für Zukunftsinvestitionen mit positiven Langzeiteffekten verwenden.

6. Wir möchten mit einer gut ausgebauten und modernen staatlichen Infrastruktur ideale Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Freistaat Sachsen bieten. Dies ist die beste Konjunkturpolitik in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Deshalb halten wir weiterhin eine hohe Investitionsquote für richtig und wollen so wie bisher zu den Ländern mit den höchsten Investitionsquoten gehören.

7. Die Herstellung und der Erhalt der notwendigen infrastrukturellen Vermögenssubstanz des Freistaats und seinen Kommunen haben Vorrang vor weiteren konsumtiven Ausgaben.

8. Der Ausgabenanstieg im Bereich Personal begrenzt Gestaltungsspielräume an anderer Stelle. Personal muss stets den Aufgaben folgen.

9. Das Finanzausgleichsgesetz hat sich mit seiner partnerschaftlichen Aufteilung der Finanzen zwischen Freistaat und seinen Kommunen sowie der Kommunen untereinander bewährt. Die CDU–Landtagsfraktion steht zur Beibehaltung der Gleichmäßigkeitsgrundsätze. Der kommunale Anteil an den Gesamtausgaben bleibt auf einem hohen prozentualen Niveau.

Den am 21.09.2020 verhandelten FAG-Kompromiss tragen wir mit. Insbesondere begrüßen wir die gefundene Lösung zur Überführung der 70.000 Euro-Pauschale zur Stärkung der Gemeinden des ländlichen Raums in das FAG.

10. Die Fortsetzung der EU-Förderung im Mehrjährigen Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 ist eine große Chance für den Freistaat Sachsen. Dabei sind Schwerpunkte neu zu setzen. Wir streben die Nutzung von Fördermitteln von Bund und EU an, wenn ein entsprechender Mehrwert für Sachsen besteht und dadurch gebundene Kofinanzierungsmittel und Verwaltungsausgaben nicht an anderer Stelle vorteilhafter für das Land und seine Entwicklung eingesetzt werden können. Möglich wird das allerdings nur, wenn die geplante Absenkung der Fördersätze korrigiert wird. Förderprogramme und Fördersystematik des Freistaates Sachsen müssen überprüft und vereinfacht werden .

11. Für die Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2021 regen wir an, sich an der des Jahres 2015 zu orientieren und sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Weiterführung des Staatshaushaltes und der Investitionstätigkeit im Freistaat gewährleistet und das Budgetrecht des Sächsischen Landtags gewahrt bleibt.

12. Soweit die Staatsregierung eine Ergänzungsvorlage plant, ist diese bis spätestens Ende Januar dem Sächsischen Landtag für die Durchführung des parlamentarischen Verfahrens der Haushaltsaufstellung vorzulegen.

Nach Jahren der Haushaltsüberschüsse gilt für die CDU-Fraktion gemeinsam mit der CDU-geführten Staatsregierung, das Land aus der Krise zu führen und weiterhin aktiv zu gestalten.

Dem vorliegenden Beratungsplan zur parlamentarischen Befassung des Regierungsentwurfes des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird durch die CDU-Fraktion zugestimmt. Dazu wollen wir eine Klausur

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aller Finanzpolitiker der Koalition durchführen, um sich zusammen mit Fachpolitikern und Vertretern der Staatsregierung über die eingereichten Änderungsanträge abzustimmen.



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TOP 3.1 Schwerpunkte der Arbeitskreise I bi IX

Eckwerte der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags zum Doppelhaushalt 2021/2022
Inhaltliche Schwerpunkte


Wir fühlen uns als CDU-Fraktion verpflichtet, für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen in allen Regionen und für alle Sachsen sowie jede Generation zu sorgen. Durch die aktuell schwierigen Rahmenbedingungen müssen wir Aufgaben überprüfen und Prioritäten neu setzen, um Konsolidierungsbedarfe, auch und gerade im Hinblick auf künftige Haushalte, zu erfüllen. Hierzu braucht es Schwerpunktbereiche auf die wir uns insbesondere im vor uns liegenden Doppelhaushalt 2021/2022 konzentrieren müssen.
Die sächsischen Landkreise, Städte, Gemeinden und Ortschaften leisten wesentliche Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge eigenverantwortlich. Mit dem Kommunalen Finanzausgleich wollen wir ihre Handlungsfähigkeit stärken und werden am partnerschaftlichen Ausgleich festhalten.
Wir werden Sachsen weiter voranbringen. Dazu braucht es Investitionen in Wirtschaft, in Kitas und Schulen, in Straßen und Krankenhäuser, in die Innere Sicherheit, in Sport, in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie den Breitbandausbau.
Wir wollen einen starken Staat, der für Sicherheit und Ordnung sorgt sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Um dies zu gewährleisten, ist in der Staatsverwaltung eine ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzusehen. Gleichzeitig können zukünftig Aufgaben anders oder effizienter erledigt werden. Dies ist durch Verfahrensvereinfachung und Digitalisierungsmaßnahmen möglich. Die bestehende Personalausstattung des Haushaltsjahres 2020 stellt für den Doppelhaushalt 2021/2022 die Obergrenze dar, ausgenommen davon sind nur dringende Bedarfe. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Stellenaufwüchse und Mehrausgaben zur Umsetzung prioritärer Themen, mit Einsparungen in anderen Bereichen einhergehen müssen.
Die Fachressorts werden aufgefordert, – in enger Abstimmung mit den zuständigen Facharbeitskreisen – die Schwerpunkte der Arbeitskreise in den Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 aufzunehmen.