Landwirtschaft 2 Jpg

Abstimmung zu DüngeVO im Bundesrat: Zeitpunkt alles andere als günstig

Zum Beschluss des Bundesrates zur DüVO erklären der Europaabgeordnete Dr. Peter Jahr und der Landtagsabgeordnete Georg-Ludwig von Breitenbuch folgendes:

„Wir hätten uns in der Länderkammer mehr Mut gewünscht. Und ein einheitliches Auftreten von CDU und CSU. Wir hätten uns gewünscht, dass die Behandlung im Bundesrat verschoben worden wäre, zumal durch Corona keine unmittelbare Strafzahlung drohte. In der gegenwärtigen Situation Landwirte mit einer wenig praxistauglichen Düngemittelverordnung zu belasten ist nicht gut. Die jetzige Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1.1.2021 ist nichts anderes als die Umsetzung eines Sofortvollzuges, gerade weil auf viele Feldern ja schon Dünger gefallen ist und das Jahr 2020 gelaufen ist.

Deutschland hat sich über lange Zeit gegenüber Brüssel falsch verhalten und aus der Bundesregierung heraus mit unterschiedlichen Positionen der Umwelt wie der Landwirtschaftsseite agiert. Nur so konnte es zu der verfahrenen Situation bis zu einem Urteil mit der Androhung von Strafzahlungen kommen. Dabei stehen uns seit langem in Wasserschutzgebieten wie mit den Nährstoffbilanzen Werkzeuge zur Verfügung, Probleme von Nitratbelastungen nicht gegen, sondern mit den Landwirten zu lösen.

Berechtigter Hauptkritikpunkt der Landwirte bleibt, dass unser Messstellensystem nicht ansatzweise in der Lage ist, die wirkliche Nitratbelastung inclusive Verursacherprinzip angemessen widerzuspiegeln. Beispielsweise ist in Österreich das Messstellennetz viel dichter als in Deutschland. Deshalb müssen wir jetzt in Sachsen wie schon angekündigt das Messstellennetzt evaluieren und Brüssel neue Ergebnisse liefern. Die Landwirte möchten wir bitten, durch eigene Messungen Unsinnigkeiten vor Ort zu beweisen.“