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Neue Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen tritt in Kraft

Ab Samstag, den 24.10.2020, tritt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die Landkreise erstellen eine Allgemeinverfügung und legen fest, welche Maßnahmen konkret ergriffen werden sollen. Stand 23.10. liegt die Inzidenzrate des Landkreieses Leipzig über der kritischen Marke von 50, sodass bei Zusammenkünften von Personen besondere Schutzregeln gelten. Die für den Landkreis Leipzig geltenden Vorschriften sind hier zu finden: https://www.landkreisleipzig.d...

Allgemein für Sachsen gilt:

Maskenpflicht im Außenbereich
Ab einer Inzidenz von 35 gilt im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann

Maskenpflicht im Innenbereich
Maskenpflicht besteht nun auch in Wartezimmern von Arztpraxen und in Schulen, nicht aber im Unterricht! Ab einer Inzidenz von 50 gilt die Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten

Öffentliche Veranstaltungen
Ab einer Inzidenz von 35 sind im Außenbereich 250, im Innenbereich 150 Personen möglich. Ab einer Inzidenz von 50 sind maximal 100 Personen zulässig, Ausnahmen mit dem Gesundheitsamt sind möglich.

Private Feiern

Ab einer Inzidenz von 35 sind maximal 25 Personen aus Freundes- und Familienkreis zugelassen, ab einer Inzidenz von 50 maximal 10 Personen aus maximal 2 Haushalten

Sperrstunde

Gastronomie muss von 23-05 Uhr schließen bei einer Inzidenz von 35, ab 50 von 22-05 Uhr. Es gilt Alkoholverbot.

Bei Inzidenz 50 > 10 Tage
Treffen im öffentlichen Raum nur noch maximal 5 Personen aus 2 Haushalten

www.coronavirus.sachsen.de