Finanzen Portmonnaie

„Es ist richtig, das Geld an dieser Stelle einzusetzen!“

(Dresden, 5. Mai 2020) Heute haben sich der Freistaat und die Kommunen auf einen Schutzschirm für die Kommunalfinanzen geeinigt. Damit soll den durch die Corona-Krise zu erwartenden Einbrüchen der Steuereinnahmen und den zusätzlichen Ausgaben in den Kommunen begegnet werden. Es geht um insgesamt 750 Millionen Euro.

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Dieser Schutzschirm des Freistaates ist wichtig, um den Kommunen in Zeiten von wegbrechenden Steuereinnahmen Handlungsfähigkeit und Planungsperspektive zu geben. Es ist richtig, das Geld an dieser Stelle einzusetzen. Denn es kommt den Bürgern in Sachsen direkt vor Ort zu Gute! Zur Wahrheit gehört aber auch, dass mit diesem Programm der Corona-Bewältigungsfonds weitgehend verplant sein wird.“

Der Vorsitzende des für die Kommunen zuständigen Innenarbeitskreises der CDU-Fraktion, Rico Anton: „Das Ergebnis zeigt, dass Kommunen und Freistaat partnerschaftlich an einem Strang ziehen! Jetzt liegt es an uns Parlamentariern, dass die getroffene Vereinbarung so schnell wie möglich im Landtag in einen gesetzlichen Rahmen gegossen wird. Ich bin mir sicher, dass wir es bis zum Beginn der Sommerpause schaffen werden.“

Hintergrund:

Die kommunalen Spitzenverbände und Sachsens Finanzminister gehen davon aus, dass für das Jahr 2020 Steuermindereinnahmen in Höhen von rund 1 Milliarde Euro auf Sachsens Kommunen zukommen. Zum Ausgleich werden die Mittel im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz um 452,5 Millionen Euro aus dem Corona-Bewältigungsfonds aufgestockt. In einer ersten Tranche sollen 226,2 Millionen Euro im Juli 2020 an die Städte und Gemeinden fließen. Nach der Steuerschätzung im Oktober folgt im November die zweite Tranche in Höhe von bis zu 181 Millionen Euro. Weitere zehn Prozent der Mittel (45,25 Millionen Euro) sollen im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Die Städte und Gemeinden lösen ihrerseits die sogenannte Vorsorgerücklage im Umfang von 95 Millionen Euro auf. Für pandemiebedingte zusätzliche Ausgaben werden darüber hinaus 147,5 Millionen Euro als Zuschuss gewährt. Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 2020. Hinzu kommt der Ausgleich für nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung von bis zu rund 60 Millionen Euro. Insgesamt stehen damit rund 750 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung.