Die traditionelle Friedhofs- und Bestattungskultur in Deutschland
befindet sich im Wandel. In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr
alternative Formen der letzten Ruhestätte ermöglicht worden. So
existieren in Sachsen beispielsweise 9 Bestattungswälder neben den 1.220
kirchlichen und 500 kommunalen Friedhöfen. Aber auch die
Berücksichtigung von vielfältigen Religionen und Weltanschauungen spielt
eine zunehmend wichtigere Rolle im Bestattungswesen. Und auch Aspekte
wie die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, die Digitalisierung
der Kommunikation zwischen den Behörden, die sprachliche
Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Neuregelung der
Bestattungsfristen oder die Regelungen zur Bestattung von
»Sternenkindern« sind wichtige Aspekte bei der Modernisierung des
Bestattungswesens und damit des Gesetzes.
Die Einwohnerinnen und
Einwohner des Freistaates Sachsen haben die Möglichkeit, sich aktiv an
der Ausgestaltung des Bestattungsgesetzes zu beteiligen. Die Teilnahme
ist anonym. In vier Abschnitten können formlos Stellungnahmen abgegeben
werden. Dies sind: Friedhofswesen, Leichenwesen, Bestattungswesen und
sonstige Anmerkungen.
In der Zeit vom 26. November 2020 bis zum 17. Januar 2021 können die Stellungnahmen unter https://mitdenken.sachsen.de/bestattungsgesetz eingetragen werden.
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