Sachsens Bestattungsgesetz wird erneuert: Ideen der Bevölkerung sind gefragt

Die traditionelle Friedhofs- und Bestattungskultur in Deutschland befindet sich im Wandel. In den vergangenen Jahren sind mehr und mehr alternative Formen der letzten Ruhestätte ermöglicht worden. So existieren in Sachsen beispielsweise 9 Bestattungswälder neben den 1.220 kirchlichen und 500 kommunalen Friedhöfen. Aber auch die Berücksichtigung von vielfältigen Religionen und Weltanschauungen spielt eine zunehmend wichtigere Rolle im Bestattungswesen. Und auch Aspekte wie die Verbesserung der ärztlichen Leichenschau, die Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Behörden, die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Neuregelung der Bestattungsfristen oder die Regelungen zur Bestattung von »Sternenkindern« sind wichtige Aspekte bei der Modernisierung des Bestattungswesens und damit des Gesetzes.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaates Sachsen haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Ausgestaltung des Bestattungsgesetzes zu beteiligen. Die Teilnahme ist anonym. In vier Abschnitten können formlos Stellungnahmen abgegeben werden. Dies sind: Friedhofswesen, Leichenwesen, Bestattungswesen und sonstige Anmerkungen.

In der Zeit vom 26. November 2020 bis zum 17. Januar 2021 können die Stellungnahmen unter https://mitdenken.sachsen.de/bestattungsgesetz eingetragen werden.

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