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Gericht stellt klar: Gemeinschaft haftet nicht für Selbstzweck-Klagen

Der CDU Kreisverband Landkreis Leipzig begrüßt die Beendigung eines Rechtsstreits in Elstertrebnitz zwischen der Gemeinde und einem Gemeinderat. Die entstandenen Verfahrenskosten tragen nicht die Steuerzahler sondern das Gemeinderatsmitglied selbst. Dazu Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU-Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter:

„Stadt- und Gemeinderäte verrichten einen verantwortungsvollen gesellschaftlichen Auftrag. Sie sind gewählt, um im Ehrenamt unter hohem zeitlichem Aufwand Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls zu treffen.

Diese Entscheidungsmacht darf aber nicht zur Wahrung von ausschließlichem Eigeninteresse genutzt werden. Liegt eine sogenannte Befangenheit vor, wird ein Gemeinderat von der Abstimmung ausgeschlossen. Klagt dagegen ein betroffenes Gemeinderatsmitglied ist es daher folgerichtig, dass es die Verfahrenskosten selbst trägt. Mit Mut und Entschlossenheit trat der Bürgermeister David Zühlke vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen, um die Rechtslage im Sinne seiner Bürger klären zu lassen. Dass das nun die Richter am OVG Bautzen so entschieden haben gibt Rechtssicherheit in den Gemeinden und entlastet in Zukunft den Steuerzahler vor allzu Selbstzweck-klagefreudigen Ratsmitgliedern.“